Datenfunk - Funkdaten

Was wir so funken ist öffentlich. Wie Rundfunk. Was Funkamateure von sich geben, darf jede(r) hören. Wissen das eigentlich die OM in den 80m-Runden oder auf den 2m-Relais? Da hören ihnen ziemlich viele Leute zu. Und manche zeichnen auf und werten aus. Das Ergebnis sind Datenbanken, die über alle Funkbewegungen informieren. Jeder Pieps wird registriert, aufbewahrt und statistisch ausgewertet. Wer sein Rufzeichen nennt, schreibt oder morst, wird erfasst. Ob er es weiß oder will, fragt dabei niemand.

Unsere Daten werden gesammelt, gespeichert, aufbereitet, angeboten und auch verkauft (z.B. Werbung für Funksachen bei QRZ.COM).

Wenn SDR-Transceiver gut gemacht sind, dann kann man im Spektrum die Rufzeichen der jeweiligen Stationen einblenden. Die Daten dazu kommen in der Regel aus dem Reverse-Beacon-Netz.

Das Reverse-Beacon-Netz (RBN) http://www.reversebeacon.net ist eine tolle Sache. Alle Aktivitäten werden erfasst und ausgegeben. Wenn man geschickt filtert, dann wird die Information übersichtlich und wertvoll.

Man kann den Datenstrom direkt per Telnet beziehen und selbst auswerten. Dazu braucht man die "Kommando-Konsole" (Command). Bei Windows 10 kommt man dahin mit Windowstaste-X und dann "Windows PowerShell". Dann tippt man ein: "telnet telnet.reversebeacon.net 7000" und gibt als Login das (eigene) Rufzeichen ein. Die Daten strömen über den Bildschirm. Man kann sie umlenken in eine Datei oder selbst ein Filter programmieren. In ruhigen Zeiten kommen ca. 10.000 Datensätze pro Stunde. An Wochenenden, bei guten Bedingungen oder bei Contesten steigt das mühelos auf das Hunderfache.

Man kann sich alarmieren lassen, wenn bestimmte Rufzeichen auftauchen. Bernd (F5VGR) stellt dafür ein Programm zur Verfügung: Ötzi-Alarm.

Fürs Handy gibt es eine praktische Alarm-App. Sie heißt HamAlert.

Vereine und Interessengruppen veröffentlichen ihre Mitgliederlisten (z.B.):

http://hsc.dj1yfk.de/db/hsc_list_by_callsign.txt

Raffiniert wird es dann, wenn Daten unterschiedlicher Datenbanken zusammengeführt werden. Das Rufzeichen ist Schlüsselfeld zum Abgleich. Dadurch erhält man interessante neue Informationen. Zum Beispiel http://rbn.telegraphy.de/ .

Wer ein Rufzeichen weiß, findet dazu Name und Adresse bei https://ans.bundesnetzagentur.de/Amateurfunk/ .

Die Datenbank ist öffentlich. Auch für automatisierte Zugriffe. Immerhin kann man dem Veröffentlichen der eigenen Adresse widersprechen.

Von dort kann man auch die Datei mit allen deutschen Funkamateuren herunterladen. Mit ein bisschen Geschick kann man eigene Suchfunktionen programmieren und neue Listen erzeugen. E-Mail-Adressen dazu gibts bei QRZ.COM.

Wer grade in FT8 funkt, wo der wohnt und auf welcher QRG der zugange ist, kann man hier sehen:  https://pskreporter.info/pskmap.html.

Statistiken werden erstellt z.B. bei https://pskreporter.info/cgi-bin/pskstats.pl und alle Welt kann sie abrufen und interpretieren. Manchmal erschließt sich der Zweck der Datensammelwut nicht so ganz.

Und wer die Adresse des Funkers weiß, kann auch nach https://www.google.de/maps gehen und sie dort hinein kopieren. Dann kann man sehen, wo das Signal herkommt, aus welchem Haus. Und mit der Ansicht "Street View" kann man oft sogar die Antennen sehen.

Bei https://www.qrz.com/ finden wir (fast) alle. Und manche erzählen erschreckend viel von sich. Da gibts Leichtsinnige, Gutgläubige, Angeber, Selbstdarsteller, Angsthasen, Nette, Freche, Lustige und Fröhliche.

Schön, wenn man die Funkpartnerin oder den Funkpartner gleich sehen kann. QRZ.COM hat keine Sperre vorgesehen für automatischen Zugriff. Dadurch machen viele Log-Programme frechen Gebrauch von der Datensammlung. Wenn man das Rufzeichen eingibt, dann werden gleich automatisch Name und QTH übernommen. Und dazu ein Foto. Tolle Sache.

Ob jemand in CW oder digital aktiv ist und wann und wie, bekommt man ganz leicht heraus z.B. bei https://foc.dj1yfk.de/activity/ . Dort findet man sogar, wie lange jemand täglich funkt, zu welchen Tages- oder Nachtzeiten, auf welchen Bändern. Viele Monate lang werden die Daten gespeichert und können statistisch ausgewertet und für jede Person abgerufen werden. Beim Chef krank melden und dann die Nächte durch funken oder den Contest rocken, das geht heute nicht mehr.

Manche Funkamateure benutzen Navi mit Funksender. APRS ermöglicht die automatisierte Verbreitung von Daten (z. B. GPS-Position, Wetterdaten, kurze Textnachrichten) über beliebige Entfernungen im Packet-Radio-Netz. Damit kann man sehen wer wo herumfährt, wie schnell er fährt und mehr.   aprs.fi

Viele benutzen auch eQSL: www.eqsl.cc . Dort kann man bei "Callsign" ein Rufzeichen eingeben und mal gucken, wass das System so von den Menschen weiß.  

Der Dipl.-Ing. war zuletzt am 9. Dezember 2018 im System und mal gucken, mit wem er seit dem so alles gefunkt hat. Klick auf "eQSLs to ..." und schon kommen die Informationen:

Dazu kommen die vielen digitalen Verbindungen, die über das Internet laufen. Wer da mal weiter experimentieren möchte, kannn hier hier gut einsteigen: https://brandmeister.network/?page=lh 

http://ham-dmr.de/userlive/ipsc_master.php 

Schon erstaunlich, wie viele Daten wir erzeugen und auch finden können, wenn wir funken. Wir wussten ja schon: Datensammler bekommen vieles über unser Handy, über bargeldloses Bezahlen und Kameras mit Gesichts- bzw. Kennzeichenerkennung. Zur Verbesserung der Servicequalität wird bei manchen Telefonaten unsere Stimme aufgenommen. Siri und Alexa hören uns permanent ab, haben ihre Ohren sogar in unserem Wohnbereich. Unser Adressenverzeichnis wird unbemerkt aber regelmäßig abgefischt. So gut wie nichts bleibt privat. Und jetzt wissen wir: beim Funken ist das genauso.

Wir wollen hier nur informieren und keinen Zeigefinger erheben. Wer sich unwohl fühlt. kann von seinem Recht auf informelle Selbstbestimmung Gebrauch machen. Wer ängstlich ist, kann aufhören zu funken. Wer frech ist, kann falsche bzw. irreführende Daten streuen, wo er kann. Und nur wem das alles egal ist, wer die Datensammelei so akzeptiert, kann weiter machen wie bisher.

Die datenschutzrechtliche Zulässigkeit einer Datenverarbeitung bestimmt sich nach dem im Datenschutzrecht vorherrschenden Prinzip des Verbots mit Erlaubnisvorbehalt. Nach § 4 BDSG und den entsprechenden Normen spezialgesetzlicher Datenschutzregelungen sind grundsätzlich alle datenrelevanten Maßnahmen rechtswidrig, es sei denn, ein gesetzlich normierter Erlaubnistatbestand oder die Einwilligung des Betroffenen rechtfertigen sie.